Geht die tatsächliche -oder für den gewünschten Nutzungszweck rechtlich erforderliche- Nutzung qualitativ über die ursprünglich genehmigte Nutzung hinaus, ist sie nicht mehr von einer bestehenden Baugenehmigung abgedeckt.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Bayreuth den Eilantrag einer Cannabis-Anbauvereinigung aus dem Landkreis
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