Die Stadt Düsseldorf konnte Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) als CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte enthalten, per Allgemeinverfügung verbieten. Dieses Verbot umfasst auch den Vertrieb eines als „kosmetisch“ deklarierten CBD-Mundpflegesprays.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen
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