Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings. Die Durchführung der Abiturprüfungen 2020 im Land Berlin insgesamt ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass sich die Länder darauf bundeseinheitlich geeinigt haben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag einer Schülerin
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