Übernahmequittung statt Frachtbrief

Wird weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten auch durch eine von dem Frachtführer oder seinem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden. Der Frachtführer kann sich nicht darauf berufen, die Übernahmequittung habe

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Die wertvolle Fracht

Der Hinweis an den Frachtführer auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts braucht nicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Frachtvertrags zu erfolgen. Er muss nur so rechtzeitig erteilt werden, dass der Frachtführer noch im normalen Geschäftsablauf eine Entscheidung darüber treffen kann, ob er angesichts des Werts des Transportguts den Frachtvertrag

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Die während des Transports geöffnete Verpackung

Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert,

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AG/LG Düsseldorf

Sorgfaltspflichten des Frachtführer bei diebstahlgefährderter Ware

Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag „ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!“ muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine „besondere Gefahrenlage“ besteht, die das Ergreifen besonderer Sicherungsmaßnahmen (insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw sowie gegebenenfalls den Einsatz eines zweiten Fahrers)

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Das qualifizierte Verschulden des Frachtführers

Trifft den Frachtführer nach Art. 29 Abs. 1 CMR ein qualifiziertes Verschulden, kann der Geschädigte ungeachtet der Beschränkungen des Art. 23 CMR Schadensersatz nach den anwendbaren nationalen Bestimmungen verlangen. Auch in diesem Fall bleibt es dem Geschädigten unbenommen, seinen Schaden auf der Grundlage der Art. 17 bis 28 CMR zu

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Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mit drei Urteilen hat der Bundesfinanzhof jetzt mehrere bisher strittige Fragen zur Umsatzsteuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen entschieden. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind gemäß § 6a UStG Lieferungen von Waren in andere EG-Mitgliedstaaten, Ausfuhrlieferungen sind gemäß § 6b UStG Warenlieferungen in (nicht der EU angehörige) Drittstaaten. Insbesondere die innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten

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Aktenvermerk

Die CMR und der Gerichtsstand des Unterfrachtführers

Bei der Frage, ob eine Streitigkeit aus einer dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegenden Beförderung resultiert, ist auf den zwischen dem Hauptfrachtführer und seinem Auftraggeber geschlossenen Gesamtbeförderungsvertrag und nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Haupt-/Unterfrachtführer und einem (weiteren) Unterfrachtführer abzustellen. Für Klagen aus einem solchen, der

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