Das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom 05.11.2008 nach achtjähriger Prüfung als unzulässig verworfen.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom

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Cybercrime

Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen

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