Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom 05.11.2008 nach achtjähriger Prüfung als unzulässig verworfen.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom
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