Eine Reihe von Contergan-Opfern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, weitere – über die letztes Jahr erhöhten Beträge hinausgehende – Entschädigungsleistungen einzuklagen. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die „Untätigkeit“ des Gesetzgebers wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
