Die Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie durch das Landgericht Dresden ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision der Ärztin weitgehend verworfen.
Die bis Anfang des Jahres 2017 in Moritzburg als Hausärztin tätige Angeklagte ist wegen
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