Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. In dem hier vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall war der 46-jährige Arbeitnehmer bei der Arbeitgeberin seit 2006 als Monteur beschäftigt. Im streitgegenständlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von
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