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Nordrhein-Westfalen und die Sperrstunde

Die Sperrstunde und auch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot dienen dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 (Gefährdungsstufe 2) wegen fehlender Nachverfolgungsmöglichkeiten außer Kontrolle zu geraten droht. Wegen der ihm obliegenden präventiven Schutzpflichten

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Leere Straße

Autofreier Sonntag in Corona-Zeiten

Die Durchführung des „Autofreien Sonntags“ ist eine Zusammenkunft, die der in Hessen geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung unterliegt. Die ausnahmslose Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Teilnehmer am „Autofreien Sonntag“ verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in

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Acker

Quarantäne für Erntehelfer

Auf der Grundlage des Infektionsschutzrechts darf das Landratsamt eine vollständige häusliche Quarantäne als Schutzmaßnahme gegenüber einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 gegenüber eines Gemüsebauern und seinen zum Teil negativ auf Corona getesteten Erntehelfern anordnen. Diese Behördenentscheidung ist auch ermessensgerecht und verhältnismäßig.

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Außengastronomie

Corona – und die Erhebung von Kundenkontaktdaten

Die Datenerhebung zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach der Coronaschutzverordnung ist voraussichtlich rechtmäßig.

So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord­nung abgelehnt. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche sieht die

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