Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium NRW) muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu “Cum-Ex“-Transaktionen der WestLB AG und der Bearbeitung dieser Berichte im Justizministerium gewähren. Eine entsprechende, auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gestützte Klage von Gesellschaftern der
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