Amts- und Landgericht Bonn

8 Jahre für den Cum-Ex-Initiator

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den „Ideengeber“ und „Initiator“ der Cum-Ex-Geschäften eines Hamburger Privatbankhauses bestätigt. Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts initiierte der Angeklagte die von dem

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Kein Informationszugang zum “Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium NRW) muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu “Cum-Ex“-Transaktionen der WestLB AG und der Bearbeitung dieser Berichte im Justizministerium gewähren. Eine entsprechende, auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gestützte Klage von Gesellschaftern der

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Bundesfinanzministerim (Detlev-Rohwedder-Haus)

„Cum-Ex“ – und keine Auskünfte für die Presse

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden. Im ersten Fall  hat das Oberverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch eines Journalist gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu der Frage verneint, wann und durch wen Informationen, die der damalige Bundesminister Olaf Scholz bzw. seine damalige Büroleiterin an

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Süddeutsche Zeitung

Cum-Ex – und der Süddeutsche "Tagebuchstreit"

Private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, stellen keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben. In dem hier entschiedenen Verfahren hat ein

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Amts- und Landgericht Bonn

Die Cum-Ex-Verfahren – und der gleiche Richter wie im ersten Verfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag, den sogenannte Cum-Ex-Geschäften, richtet. Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter

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Bundesgerichtshof

Cum-Ex – und die Strafbarkeit der beteiligten Bankmanager

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren des Landgerichts Bonn bestätigt: Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte in den Jahren

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Cum-Ex-Geschäfte – und der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Aktienhandel

Der Bundesfinanzhof hat -wenig überraschend- einem „Geschäftskonzept“ eine Absage, das Unsicherheiten bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung von Aktien in der Weise ausnutzen wollte, dass eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus möglicherweise zweifach oder sogar mehrfach angerechnet oder ausgezahlt wird. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag) gemäß §

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