GmbH als Dachverband?

Eine GmbH, die Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringt, ist kein steuerbegünstigter Dachverband.

§ 57 Abs. 2 AO erweitert die Gemeinnützigkeit auf Dachverbände und Spitzenorganisationen von gemeinnützigen Körperschaften, denen für ihre Mitglieder eine umfassende Vertretungs- bzw. Repräsentationsfunktion zukommt, ohne

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