Hat die kreditgebende Bank den Darlehenskunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufrecht belehrt, kann dieser den Darlehensvertrag grundsätzlich auch dann noch widerrufen, wenn seit Vertragsabschluss mehr als 6 Jahre vergangen sind und der Kunde das Darlehen bereits 2 Jahre vor dem Widerruf vollständig getilgt hat. Der Ausübung des Widerrufsrechts steht der
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