Das einem GmbH-Gesellschafter gewährte und von der GmbH getilgte Darlehen – und die Insolvenzanfechtung

Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Geld

Die Grundstücksveräußerung als privates Veräußerungsgeschäft – und die Tilgung privater Verbindlichkeiten

Die bloße Verwendung des Veräußerungserlöses zur Tilgung privater Verbindlichkeiten nach der Veräußerung führt nicht zur Entstehung von Veräußerungskosten. Veräußerungskosten nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 3 EStG sind alle durch den Veräußerungsvorgang veranlassten Kosten, die nicht zu den nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und auch nicht im Rahmen

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Wohnhaus

Grundstücksübernahme bei der vorweggenommene Erbfolge – und die später abgelösten Darlehen

Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen

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Bücherregal

Verzugszinsen auf das nicht zurückgezahlte Darlehen

Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung des Darlehensvertrages kann der vertraglich vereinbarte Zins auf das Darlehenskapital nicht mehr verlangt werden. Nach § 289 Satz 1 BGB sind von Zinsen seien sie gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Zinsen Verzugszinsen nicht zu entrichten. Nach § 289 Satz 2 BGB bleibt der Anspruch auf

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