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AUTOBINGOOO – Der Schutz von Internet-Datenbanken

Der Vertreiber einer Software, die in einem automatisierten Verfahren Online-Automobilbörsen in der Weise durchsucht, dass der Softwarenutzer die Verkaufsanzeigen ohne Besuch der einzelnen Online-Automobilbörsen nutzen kann, verletzt nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers einer frei nutzbaren Online-Automobilbörse. Die Nutzer entnehmen weder

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Schutz von Datenbanken

Ein Datenbankhersteller kann es dritten Personen verbieten, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall vertreibt die Klägerin den elektronischen Zolltarif (EZT), der auf der Grundlage der

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