Der urheberrechtliche Schutz eines Spielplans für Fußballbegegnungen ist dann nicht möglich, wenn bei der Erstellung von künstlerischer Freiheit keine Rede sein kann, da lediglich Regeln und Zwänge die Erstellung bestimmen. Ebensowenig rechtfertigen eine umfassende Sachkenntnis und ein erheblicher Zeitaufwand einen
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