Dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften – und ihre Steuerbegünstigung als Beihilfe

Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der Rechtsfrage gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs betrifft § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes

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Das dauerdefizitäre Freibad – und seine Verpachtung an einen Trägerverein

Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb an einen eingetragenen Verein verpachtet

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