Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis deckt nicht eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung an einen Entleiher. Eine Überlassung von Arbeitnehmern ist nicht mehr nur vorübergehend, wenn dadurch ein Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird. Das Merkmal „vorübergehend“ ist arbeitsplatzbezogen, nicht personenbezogen.

Folge der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ist die

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