Mit Frage der Unmöglichkeit der vom Vermieter einer Segelyacht geschuldeten Leistung aufgrund der im Vertragszeitraum geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie hatte sich der aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
- Für den Mieter einer Segelyacht kann grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung






