Gegenüber einem Arbeitgeber, der gegenüber seinem Arbeitgeber eigennützige Manipulationen hinsichtlich des von ihm zu verwaltenden Leerguts (hier: mit einem Schaden in Höhe von 210.000 €) vorgenommen hat, ist weder die Drohung mit einer Strafanzeige noch die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses widerrechtlich. Ein im Hinblick auf diese Drohung des
Lesen