AG/LG Düsseldorf

Das Kind im Strassenverkehr

Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall

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