12jährige Feuerteufel – und die Gartenhütte

Eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles setzt voraus, dass sich der Vorsatz des Versicherungsnehmers, bzw. des Versicherten, nicht nur auf die schadenursächliche Handlung (Anzünden von Pappbechern und eines Pullovers) bezieht, sondern auch auf den eingetretenen Schaden (hier: Abbrennen einer Gartenhütte). Bei einem 12-jährigen Jungen, der „mit dem Feuer spielt“, kann nicht

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AG/LG Düsseldorf

Das Kind im Strassenverkehr

Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat. Nach den maßgeblichen Grundsätzen des BGH zum

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