Krankenhaus, Pflege

Menschliches Leben ist kein Schaden!

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines

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Blindengeld für Alzheimer-Patienten

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben.

Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall einer an einer schweren Alzheimer-Demenz leidenden Frau, die aufgrund dieser Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann. Das

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Schreibblock

Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz

Ein Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt.

In einem jetzt vom Thüringer Oberlandesgerichts entschiedenen Fall verließ eine demenzkranke, 73 Jahre alte Dame im Herbst 2008 unbemerkt das Pflegeheim, in dem sie den dreiwöchigen

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