Der demente Pflegeheimbewohner – und die Schutzpflichten des Pflegeheims

Ein an Demenz erkrankter Pflegeheimbewohner darf bei einer erkannten oder erkennbaren Selbstschädigungsgefahr nicht in einem im Obergeschoss gelegenen Wohnraum mit leicht zugänglichen und einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Klägerin als Miterbin ihres Ehemannes die beklagte Pflegeheimbetreiberin aus übergegangenem und abgetretenem

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Pflegeheim

Bitte keine Demenz im Seniorenheim!

Bewegt sich das Verhalten einer demenzkranken alten Dame in dem Rahmen, der von dem Betreiber eines Pflegeheims von Bewohnern einer Demenzabteilung noch hingenommen werden muss, liegt kein wichtiger Grund für eine Kündigung des Heimvertrages durch den Heimbetreiber vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall

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Krankenhaus, Pflege

Menschliches Leben ist kein Schaden!

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld

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Das Leben ist kein Schaden – auch nicht mit Magensonde

Lebenserhaltende Maßnahmen durch künstliche Ernährung begründen keinen Schadensersatzanspruch der (späteren) Erben. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall litt der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011

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Der Betreuer als Testamentsvollstrecker – oder: Veruntreuung per Testament

Veranlasst ein vermögensfürsorgepflichtiger gesetzlicher Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) eine von ihm betreute testierunfähige Person, ihn testamentarisch zu begünstigen, so liegt darin – entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13.02.2013 – noch kein Gefährdungsschaden. Solange die betreute (hier: demente) Person lebt, ist durch das Testament der Wert ihres Vermögens

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Blindengeld für Alzheimer-Patienten

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben. Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall einer an einer schweren Alzheimer-Demenz leidenden Frau, die aufgrund dieser Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann. Das beantragte Blindengeld nach dem BayBlindG wurde abgelehnt. Anders als das

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Der Ehemann als ungeeigneter Betreuer

Schlägt der volljährige Betroffene eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB). Ein solcher Vorschlag erfordert in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit. Vielmehr genügt, dass der

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Apartment-Vermietung an pflegebedürftige Personen

Werden Apartments an pflegebedürftige Personen, wie Demenzkranke vermietet, die praktisch keinen anderen als den mit der Vermieterin seit Jahren kooperierenden Dienst mit der Pflege beauftragen können, ohne ihr Apartment aufgeben zu müssen, liegt eine heimartige Unterbringung vor. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall die

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Schreibblock

Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz

Ein Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt. In einem jetzt vom Thüringer Oberlandesgerichts entschiedenen Fall verließ eine demenzkranke, 73 Jahre alte Dame im Herbst 2008 unbemerkt das Pflegeheim, in dem sie den dreiwöchigen Urlaub ihrer sie (sonst) betreuenden Tochter verbringen sollte. Die Suche

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Betreuungsleistungen für psychisch Kranke ohne Pflegestufe

Demente oder psychisch erkrankte Versicherte, die hinsichtlich Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend selbstständig sind, werden regelmäßig nicht in Pflegestufe 1 eingestuft. Sie erhalten daher trotz des hohen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs kein Pflegegeld. Allerdings wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom Mai 2008 der Anspruch auf Erstattung

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