Freudenberg

Das teileingestürzte Fachwerkhaus – und die Rückbauanordnung

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die (früheren) Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind, obwohl sie bereits im Jahr 2014 die Aufgabe des Eigentum erklärt hatten. Das betroffene Fachwerkwohnhaus wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Ortsteil

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Berlin Kollwitzplatz

Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft geklagt, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin-Pankow steht. Das Grundstück ist

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Schaubühne Berlin

Denkmalschutz schützt Tennisplätze

Die ehemaligen Tennisplätze hinter der Berliner Schaubühne dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mit zwei sechsgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden. In Berlin-Charlottenburg wurde zwischen 1927 und 1931 nach Plänen des Architekten Erich Mendelsohn der sog. WOGA-Komplex erbaut. Neben einer Wohnanlage zählt hierzu als bekanntestes Gebäude auch die Berliner Schaubühne

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - SItzungssaal 165 C

Denkmalschutz – und die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten

Die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten führt nicht zu einer Schadensersatzpflicht für die dem Bauherren entgangenen steuerlichen Vergünstigungen. Ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisisierungschancen des Vorhabens einschätzen

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Fürstenlager Bensheim

Das denkmalgeschützte Herrenhaus – und die Aufklärungspflicht des Verpächters

Der Verpächter eines denkmalgeschützten Herrenhauses muss im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung nicht die Interessen des Pächters wahrnehmen und ihm das Vertragsrisiko abnehmen. Ob der beabsichtigte Vertrag von Vorteil ist, muss der Pächter selbst prüfen und entscheiden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil desLandgerichts Darmstadt

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Münzenburg

Burg Münzenberg – ohne Windenergieanlagen

Die Errichtung von Windenergieanlagen in einer Entfernung von 3 bis 4 Kilometern zu einem geschützten Einzelkulturdenkmal stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals dar und verstößt gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Genehmigung und Betrieb von Windenergieanlagen abgewiesen.

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Architektur

Denkmalschutz – und die Bußgeldhöhe

Bei einem Verstoß gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften ist bei der Bußgeldhöhe zu berücksichtigen, dass durch rechtswidrige Eingriffe in Denkmäler den Tätern große wirtschaftliche Vorteile, der Allgemeinheit jedoch schwere, nicht wieder gutzumachende Verluste entstehen. Liegt eine vorsätzliche Begehung vor, kann ein Bußgeld von 60.000 Euro gerechtfertigt sein. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg

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Oldenburg Wallkino

Das Oldenburger Walkino als Denkmal

Wenn trotz größerer Eingriffe in die Bausubstanz im Gebäudeinneren noch Hinreichendes vorhanden ist, um die ursprüngliche Gestaltung des Gebäudes zu veranschaulichen, ist die Einstufung als Baudenkmal rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine denkmalrechtliche Anordnung gegenüber dem Eigentümer des sog.

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Freudenberg

Abriss eines denkmalgeschützten Wohngebäudes

Eine Stadt als Alleingesellschafterin einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zwar gehalten, ihr Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Gemeinde ihre eigenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft auf eine Abrissgenehmigung stattgegeben.

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Bunker

Denkmalschutz und der Grundsteuererlass

Für einen Grundsteuererlass ist nicht das Engagement des Eigentümers für das denkmalgeschützte Objekt maßgebend, sondern es kommt vielmehr darauf an, ob durch die Denkmaleigenschaft bedingt besondere Kosten angefallen sind, die die erzielten Einnahmen übersteigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in drei Verfahren den Erlass der

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Wohnhaus

Ein fünftes Vollgeschoss – und der Denkmalschutz

Wird ein Kulturdenkmal durch ein Bauvorhaben in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt, müssen die Eigentümerinteressen hinter den Denkmalschutzbelangen zurücktreten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Baugenehmigung für ein fünftes Vollgeschoss abgewiesen. Im Januar 2019 erhielt die Klägerin eine Genehmigung zum Neubau einer viergeschossigen

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Der angeordnete Wiederaufbau

Hat sich eine Gemeinde in ihrem Bescheid über den Wiederaufbau eines Gebäudes mit der Verantwortlichkeit einer zweiten Person für den Gebäudeabriss nicht auseinandergesetzt, erweist sich die getroffene Anordnung als ermessensfehlerhaft und somit als rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Anordnung zum Wiederaufbau

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Die Lenin-Statue der MLPD – und der Denkmalschutz

Eine über 2 Meter große Lenin-Statue beeinträchtigt nicht das Erscheinungsbild des auf dem gleichen Grundstück stehenden Baudenkmal; es besteht keine nachvollziehbare Verbindung zwischen der negativen Bewertung der Person Lenins und der Aussage des Baudenkmals. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall die

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Die schwarze Hausfassade

Wird ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude schwarz angemalt, kann das zu einem Bußgeld von 10.000 € führen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim entschieden, die der Eigentümer mit schwarzer Farbe zu einem Kunstobjekt gemacht hat. Im Jahr 2015 ließ der Eigentümer

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Denkmalgerechter Garagenneubau

Ein denkmalgerechter Garagenneubau ist keine Aufwendung auf ein Denkmal. Die Kosten für den Neubau einer denkmalgerechten Garage stellen daher keine steuerbegünstigte Aufwendung dar, wenn das denkmalgeschützte Wohnhaus bislang nicht über eine solche verfügte. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiednene Fall hatte der Eigentümer eines 1936 errichteten freistehenden Einfamilienhauses in

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Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – und die Aussetzung des Klageverfahrens

Die Aussetzung des Verfahrens kommt nicht mehr in Betracht, wenn das Verwaltungsverfahren, von dessen Ausgang die Entscheidung des Rechtsstreits abhängt, abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn die zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren, in dem das vorgreifliche Rechtsverhältnis festzustellen ist, durch bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakt abgeschlossen hat. Remonstriert das Finanzamt gegen die

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Werbeplane in denkmalgeschützter Platzanlage

Eine weithin sichtbare, nachts beleuchtete Werbeanlage in der Größenordnung 44 x 38 Meter ist mit dem denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nicht vereinbar. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag eines auf die Installation von Riesenplakaten spezialisiertes Unternehmens zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte Anfang September 2015 ohne

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Bauvorhaben – und das benachbarte Baudenkmal

Ob Bauvorhaben in der Umgebung eines Baudenkmals zu dessen wesentlicher Beeinträchtigung i.S.v. § 13 Abs. 2 DSchG führen, hängt von der Art des Denkmals, den Gründen seiner Unterschutzstellung und den historischen Bebauungszusammenhängen ab. Eine später eingetretene städtebauliche Verdichtung kann im Einzelfall – z.B. bei einem ehemals freistehenden Landhaus – zu

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Der Mieter – und der Denkmalschutz

Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte sind keine „Verfügungsberechtigten“ über ein Denkmal i.S.d. Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes. Sie verfügen nicht über ein subjektives Recht, um die Eintragung des von ihnen bewohnten Gebäudes in die Denkmalliste und ein Einschreiten der Denkmalschutzbehörde gerichtlich durchzusetzen. Als Wohnungsmieter

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Denkmal – auch ohne Liste

Ein Denkmal genießt in Hamburg nach § 6 Abs. 1 S. 3 DSchG den Schutz des Denkmalschutzgesetzes auch ohne Eintragung in die Denkmalliste (sog. ipsa-lege-System). Die zuständige Behörde kann gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 DSchG deshalb z.B. die vorläufige Einstellung von Arbeiten am Denkmal bereits anordnen, bevor eine

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Denkmalschutz für ein Gebäudeensemble

Bei einer Mehrheit baulicher Anlagen, die nach § 4 Abs. 3 S. 1 DSchG als Ensemble dem Denkmalschutz unterliegen, setzt die erforderliche übergreifende Komponente oder Idee bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal, die bzw. das der „Träger der geschichtlichen Botschaft“ ist, nicht voraus, dass die baulichen Anlagen hinsichtlich ihrer Bauform oder bestimmter

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Die Denkmaleigenschaft einer Gartenanlage

Eine Gartenanlage kann mit einem Baudenkmal auch dann eine Einheit gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 NDSchG bilden, wenn sie sich aufgrund mangelnder Pflegemaßnahmen in einem schlechten Erhaltungszustand befindet. Maßgeblich ist, ob sie im Auge eines sachkundigen Betrachters weiterhin als Gartenanlage erkennbar ist und die Aussagekraft des Baudenkmals steigert.

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Das ausgebrannte und rekonstruierte Baudenkmal

Auch ein nach einem Brand teilweise rekonstruiertes Gebäude kann weiterhin ein Baudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG darstellen; das gilt auch, wenn die Rekonstruktion als solche offensichtlich ist. Dies gilt für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht insbesondere dann, wenn sowohl seine geschichtliche als auch seine städtebauliche Bedeutung für seinen Erhalt sprechen.

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Feststellung eines Nicht-Denkmals

Mit der Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO kann in Niedersachsen die Feststellung des Nichtvorliegens der Denkmaleigenschaft jedenfalls dann begehrt werden, wenn ein Baudenkmal bis zum 30.09.2011 in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen worden ist. Bei der Frage, ob ein Baudenkmal vorliegt, kommt den Denkmalschutzbehörden kein Beurteilungsspielraum zu. Die

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Bundesfinanzhof

Sanierungsaufwendungen – und der verspätete Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde

Das Finanzamt darf Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides auch berits vor dem Erlass eines Grundlagenbescheides der Denkmalschutzbehörde berücksichtigen. Die Finanzbehörde muss eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie auch ohne den Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7i Abs. 2 EStG einen Einkommensteuerbescheid gemäß § 155 Abs. 2 AO erlässt sowie ob und

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Die (Teil-)Unterschutzstellung eines Baudenkmals

Bei der Eintragung in die Denkmalliste aufgrund des § 6 Abs. 2 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 05.04.2013 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Gegen die Eintragung in die Denkmalliste aufgrund des § 6 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz vom 05.04.2013 ist die Feststellungsklage statthaft, auch in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen einzelner

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Vorsorge mit denkmalgeschützter Immobilie

Im Bundestag ist am 4. Juli 2015 eine Reform der Lebensversicherungen beschlossen worden. Damit sollen die aufgrund der Niedrigzinsen geplagten Lebensversicherungen gestützt werden. Das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (Lebensversicherungsreformgesetz, LVRG) hat für den Verbraucher insoweit Auswirkungen, als dass u.a. der Garantiezins gesenkt wird. Mit Beginn

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Das ehemalige Reichsbahnausbesserungswerk als Denkmal

Ist bereits beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes der Sanierungsbedarf bekannt, kann sich der Käufer für eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss nicht auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Erhalts der Anlage berufen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Eigentümers abgewiesen, der die denkmalrechtliche

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Eine Schlackenhalde als Baudenkmal?

Eine Schlackenhalde ist keine aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage und erfüllt nicht die Merkmale eines Baudenkmals. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen gegen die Eintragung der Schlackenhalde in Siegen-Geisweid in die Denkmalliste der Stadt Siegen stattgegeben und die entsprechenden Bescheide der Stadt

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Baugenehmigung für ein denkmalgeschütztes Klostergelände

Eine Baugenehmigung verletzt den Eigentümer eines Nachbargrundstücks nicht in seinen Rechten, wenn bei dem Bauvorhaben größere Grenzabstände als dies nach der Bauordnung NRW erforderlich ist, eingehalten werden. Ist das Haus des Nachbarn höher als das genehmigte Haus, liegt auch keine erdrückende Wirkung auf das Nachbargebäude vor. Mit dieser Begründung hat

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Austausch von Gaslaternen gegen LED-Leuchten

Aus dem Straßenrecht folgt kein individueller Anspruch auf eine bestimmte Beleuchtung. Durch den Abbau von Gaslaternen besteht keine erhebliche Beeinträchtigung eines anliegenden denkmalgeschützten Hauses. Allein der Umstand, dass die neuen LED-Leuchten Quecksilber enthalten, begründet keine konkrete Gesundheitsgefahren. So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem der Austausch

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Abriss einer Fußgängerbrücke

Gegen den Abriss einer Fußgängerbrücke hat ein unweit der Brücke wohnender Anwohner keine Antragsbefugnis. Aus dem Denkmalschutz sich ergebende Rechte stehen nur dem Eigentümer des Denkmals zu. So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem eine Anwohnerin der über den Neuköllner Schifffahrtskanal führenden Fußgängerbrücke Kiehlsteg sich gegen

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Der geplante Umbau eines Postfuhramtes

Ist ein Bauvorbescheid für den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudes unter dem Vorbehalt erlassen worden, das Vorhaben im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren teilweise noch weitergehend zu prüfen, sind die Rechte von Nachbarn nicht verletzt worden. Denn mögliche Einwände von Nachbarn gegen die spätere Baugenehmigung sind damit nicht ausgeschlossen. Allerdings besteht kein

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Schwarzbauten am Denkmal im Außenbereich

Wird durch ungenehmigte bauliche Maßnahmen die Denkmaleigenschaft eines im Außenbereich belegenen Bauwerks zerstört, kann die Genehmigungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen jedenfalls nicht mehr am öffentlichen Belang des Denkmalschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB) scheitern. Nach Art. 82 Satz 1 BayBO 1998 kann die Bauaufsichtsbehörde die

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Ein zerfallenes Baudenkmal

Hat der Eigentümer eines Baudenkmals es über Jahre unterlassen bzw. vernachlässigt, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instandzuhalten, kann er sich nicht darauf berufen, dass das Gebäude wegen des schlechten Zustands die Denkmaleigenschaft verloren hätte oder die Maßnahmen nicht zumutbar seien, wenn genügend historische Bausubstanz vorhanden ist, so dass die

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Die unterbliebene Eintragung in die Kulturdenkmalliste

Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kulturdenkmallisten) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der Denkmalschutzbehörden. Ob eine Amtspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten besteht, bestimmt

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Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude

Das Niedersächsische Finanzgericht hat einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit einer Steuerbegünstigung gemäß § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG stattgegeben und sich dabei – soweit ersichtlich – als erstes Finanzgericht mit der Problematik einer zeitanteiligen Kürzung des Förderbetrags im Falle eines unterjährigen steuerschädlichen Nutzungswechsels auseinandergesetzt. Der Kläger hatte im Jahr

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Amtshaftung für eine verweierte denkmalrechtliche Erlaubnis

Hat eine Stadt den ursprünglichen Antrag eines Grundstückseigentümers auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für ein Umbauvorhaben nicht ablehnen dürfen, liegt darin eine Amtspflichtverletzung, die eine Zahlung von Schadensersatz begründen kann. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Berufung der Bundesstadt Bonn zurückgewiesen, mit der

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Dachausbau im denkmalgeschützten Haus

Für eine im Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes neu hergestellte Wohnung besteht kein Sonderausgabenabzug gemäß § 10f EStG. Nach § 10f Abs. 1 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung kann der Steuerpflichtige Aufwendungen „an einem eigenen Gebäude“ im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren

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Verschandelt eine Windkraftanlage ein Denkmal?

Der Eigentümer eines Denkmals kann die Errichtung von Windenergieanlagen in der Umgebung in verfassungskonformer Anwendung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes nur dann verhindern, wenn durch die Anlagen das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigt wird. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks

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Das ehemalige Bekleidungsamt des III. Armeekorps in Spandau

Bei einem Gebäude handelt es sich dann nicht um ein Denkmal, wenn dem Gebäude weder eine künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung zukommt, das Gebäude sich keinem bestimmten Architekten zuordnen lässt und nicht exemplarisch für eine bestimmte Stilrichtung ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Denkmaleigenschaft des ehemaligen Bekleidungsamtes des

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Geld für die Aufgabenwahrnehmung einer Denkmalschutzbehörde

Nimmt in Sachsen eine Stadt Aufgaben einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr, so steht ihr lediglich ein sich aus dem Finanzausgleichsgesetz ergebender Pauschalbetrag zu. Eine im Gesetz enthaltene Anpassungsklausel begründet keinen einklagbaren Anspruch, da sie sich als Programmsatz an den Gesetzgeber richtet. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden in dem hier vorliegenden

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Denkmal statt Lebensmitteldiscounter

Die mit der Unterschutzstellung eines Denkmals verbundenen Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten und die sonstigen – auch wirtschaftlichen – Folgen der Denkmaleigenschaft sind vom Eigentümer grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Sie stellen keine Enteignung dar, weil dem Eigentümer sein Eigentumsrecht nicht entzogen wird. Der Eintragungsbescheid ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren

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Errichtung einer teilmobilen Hochwasserschutzwand

Belange des Hochwasserschutzes können auch empfindliche Eingriffe in die Gärten der Anwohner rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover den Antrag einer Grundstückseigentümerin aus Hoya abgewiesen. Die Antragstellerin wendet sich gegen Hochwasserschutzmaßnahmen auf ihrem Grundstück. Das Grundstück verfügt ebenso wie weite Teile von Hoya-Ost, darunter insbesondere das Gelände

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Hochwasserschutz vs. Denkmalschutz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt den Antrag einer Eigentümerin eines denkmalgeschütztes Hauses gegen vom Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angeordnete Hochwasserschutzmaßnahmen abgelehnt. Der Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sieht die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen als Schutz vor einem sogenannten 100jährigen Hochwasser im Bereich Hoya-Ost vor.

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Sonnenkollektoren auf denkmalgeschütztem Fachwerkhaus

An einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus in exponierter Lage stellen Sonnenkollektoren eine Beeinträchtigung des Denkmals dar. Daher verstößt deren Anbringung gegen das Denkmalschutzgesetz (§ 6 Abs. 2 NDschG). Der Kläger in dem hier vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedenen Fall ist Eigentümer eines Fachwerkhauses. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal, das

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