Schulerweiterung trotz Denkmalschutz

Die Bauarbeiten zur Erweiterung der „Grundschule unter den Bäumen“ in Alt-Blankenburg dürfen fortgesetzt werden. Das hat aktuell das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.

Die Verfahren hatten mehrere Eigentümer angestrengt, deren Grundstücke im Zentrum des ehemaligen Dorfs Alt-Blankenburg liegen, einem

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Berlin Kollwitzplatz

Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft geklagt, in

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Schaubühne Berlin

Denkmalschutz schützt Tennisplätze

Die ehemaligen Tennisplätze hinter der Berliner Schaubühne dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mit zwei sechsgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden.

In Berlin-Charlottenburg wurde zwischen 1927 und 1931 nach Plänen des Architekten Erich Mendelsohn der sog. WOGA-Komplex erbaut. Neben einer

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - SItzungssaal 165 C

Denkmalschutz – und die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten

Die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten führt nicht zu einer Schadensersatzpflicht für die dem Bauherren entgangenen steuerlichen Vergünstigungen.

Ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn

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Architektur

Denkmalschutz – und die Bußgeldhöhe

Bei einem Verstoß gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften ist bei der Bußgeldhöhe zu berücksichtigen, dass durch rechtswidrige Eingriffe in Denkmäler den Tätern große wirtschaftliche Vorteile, der Allgemeinheit jedoch schwere, nicht wieder gutzumachende Verluste entstehen. Liegt eine vorsätzliche Begehung vor, kann ein Bußgeld

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Oldenburg Wallkino

Das Oldenburger Walkino als Denkmal

Wenn trotz größerer Eingriffe in die Bausubstanz im Gebäudeinneren noch Hinreichendes vorhanden ist, um die ursprüngliche Gestaltung des Gebäudes zu veranschaulichen, ist die Einstufung als Baudenkmal rechtmäßig.

Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Verfahren des

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Bunker

Denkmalschutz und der Grundsteuererlass

Für einen Grundsteuererlass ist nicht das Engagement des Eigentümers für das denkmalgeschützte Objekt maßgebend, sondern es kommt vielmehr darauf an, ob durch die Denkmaleigenschaft bedingt besondere Kosten angefallen sind, die die erzielten Einnahmen übersteigen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Der angeordnete Wiederaufbau

Hat sich eine Gemeinde in ihrem Bescheid über den Wiederaufbau eines Gebäudes mit der Verantwortlichkeit einer zweiten Person für den Gebäudeabriss nicht auseinandergesetzt, erweist sich die getroffene Anordnung als ermessensfehlerhaft und somit als rechtswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Die schwarze Hausfassade

Wird ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude schwarz angemalt, kann das zu einem Bußgeld von 10.000 € führen.

So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim entschieden, die der Eigentümer mit schwarzer Farbe zu

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Denkmalgerechter Garagenneubau

Ein denkmalgerechter Garagenneubau ist keine Aufwendung auf ein Denkmal. Die Kosten für den Neubau einer denkmalgerechten Garage stellen daher keine steuerbegünstigte Aufwendung dar, wenn das denkmalgeschützte Wohnhaus bislang nicht über eine solche verfügte.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiednene

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Der Mieter – und der Denkmalschutz

Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte sind keine „Verfügungsberechtigten“ über ein Denkmal i.S.d. Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes. Sie verfügen nicht über ein subjektives Recht, um die Eintragung des von ihnen bewohnten Gebäudes in die

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Vorsorge mit denkmalgeschützter Immobilie

Im Bundestag ist am 4. Juli 2015 eine Reform der Lebensversicherungen beschlossen worden. Damit sollen die aufgrund der Niedrigzinsen geplagten Lebensversicherungen gestützt werden. Das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (Lebensversicherungsreformgesetz, LVRG) hat für den Verbraucher insoweit

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Eine Schlackenhalde als Baudenkmal?

Eine Schlackenhalde ist keine aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage und erfüllt nicht die Merkmale eines Baudenkmals.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen gegen die Eintragung der Schlackenhalde in Siegen-Geisweid in die Denkmalliste

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Austausch von Gaslaternen gegen LED-Leuchten

Aus dem Straßenrecht folgt kein individueller Anspruch auf eine bestimmte Beleuchtung. Durch den Abbau von Gaslaternen besteht keine erhebliche Beeinträchtigung eines anliegenden denkmalgeschützten Hauses. Allein der Umstand, dass die neuen LED-Leuchten Quecksilber enthalten, begründet keine konkrete Gesundheitsgefahren.

So das Verwaltungsgericht

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Abriss einer Fußgängerbrücke

Gegen den Abriss einer Fußgängerbrücke hat ein unweit der Brücke wohnender Anwohner keine Antragsbefugnis. Aus dem Denkmalschutz sich ergebende Rechte stehen nur dem Eigentümer des Denkmals zu.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem eine Anwohnerin

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Ein zerfallenes Baudenkmal

Hat der Eigentümer eines Baudenkmals es über Jahre unterlassen bzw. vernachlässigt, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instandzuhalten, kann er sich nicht darauf berufen, dass das Gebäude wegen des schlechten Zustands die Denkmaleigenschaft verloren hätte oder die Maßnahmen nicht zumutbar

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Die unterbliebene Eintragung in die Kulturdenkmalliste

Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kulturdenkmallisten) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der

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