Der Denkmalwert eines Gebäudes kann sich aus seiner historischen Nutzung und dem Zusammenhang der erhaltenen Bausubstanz mit weiteren Quellen ergeben. Spätere Umbauten und der Verlust nutzungstypischer Bauteile schließen den Denkmalschutz daher nicht zwangsläufig aus.
Das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen
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