Eine Schlackenhalde ist keine aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage und erfüllt nicht die Merkmale eines Baudenkmals. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen gegen die Eintragung der Schlackenhalde in Siegen-Geisweid in die Denkmalliste der Stadt Siegen stattgegeben und die entsprechenden Bescheide der Stadt
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