Der Eigentümer eines sog. Quereinhauses im Landkreis Kusel darf auf dem Hausdach keine Photovoltaikanlage errichten. Das 1909 erbaute zweigeschossige Gebäude ist zum einen durch die Einheit von Wohnen und Wirtschaften unter einem Dach gekennzeichnet, zum anderen durch die Erschließung von Wohn- und Wirtschaftsteil quer zum Gebäudefirst. Der Eigentümer beabsichtigt, auf
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