Es liegt bei Detektiven eine abhängige Beschäftigung vor, wenn sie von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig angesehen. Die Rentenversicherung stellte bei einer Betriebsprüfung einer
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