Fußballstadion

DFB-Verbandsstrafen – für das Fehlverhalten der Fans

Die vom Deutschen Fußballbund gemäß § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe in Form einer Geldstrafe stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die dem mit Verfassungsrang ausgestattetem Schuldgrundsatz unterliegen könnte. Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts im Sinne des ordre

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Disziplinarmaßnahmen im mehrgliedrigen Verbandswesen

Die Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins, das selbst nicht Mitglied des Dachverbands ist, bedarf entweder einer Grundlage in der Satzung des nachgeordneten Vereins oder einer sonstigen Anerkennung dieser Möglichkeit durch dessen Mitglied. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt der

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Der Knallkörper im Fußballstadion

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag ein Rechtsstreit zwischen dem 1. FC Köln – bzw. der den Profifußballbereich des 1. FC

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