Grundschule trotz Diabetes

Auch ein an Diabetes erkranktes Kind darf vorläufig weiter die Grundschule besuchen. Eigentlich selbstverständlich, aber hier musste zwei Instanzen darüber entscheiden:

Ein an Diabetes Mellitus Typ I erkranktes Kind besuchte im 1. Schuljahr eine staatliche Grundschule. Zum Beginn des 2.

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