Dialysevereinbarung – und die Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen

Die Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gemäß der Dialysevereinbarung sind verfassungsrechtlich unbedenklich.

Zum 1.07.2002 ist die Anlage 9.1 „Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten“ des Bundesmantelvertrags-Ärzte („Dialysevereinbarung“) in Kraft getreten. Danach erfolgt die nephrologische Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten zur Sicherung der Versorgungsqualität

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