Einbrecher

Der Nachweis eines Diebstahls

Damit eine Diebstahlversicherung im Schadensfall eintritt, reicht es aus, dass der Versicherungsnehmer für den Nachweis des Diebstahls ein Mindestmaß an Tatsachen beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf den Diebstahl zulassen.

Mit dieser Begründung hat das

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Diebstahl eines Fahrradstoßdämpfers

Ist in den Versicherungsbedingungen einer Fahrrad-Diebstahlversicherung festgehalten, dass der Diebstahl des Fahrrades – einschließlich der sich an diesem befindenden Teile – versichert ist, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn das Fahrrad selbst nicht abhanden gekommen ist, sondern nur ein Teilediebstahl

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Bundesverwaltungsgericht

Einbruch-Diebstahl während des Urlaubs

Derjenige, der Opfer eines Einbruchs geworden ist und Ersatzansprüche aus einem behaupteten Einbruch bei seiner Versicherung geltend macht, verstößt gegen die vertraglichen Pflichten seiner Versicherung, wenn er nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einreicht. Mit diesem Versäumnis ist die

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Das Handy in der Umkleidekabine

Wem das Mobiltelefon aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen wird, hat unter Umständen keinen Zahlungsanspruch gegen seine Handy-Versicherung.

In einem jüngst vom Amtsgericht Wiesbaden zu entscheidenden Rechtsstreit hatte ein Handybesitzer aus Mecklenburg- Vorpommern sein Mobiltelefon unter anderem gegen Abhandenkommen versichert.

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