Die Besoldung von Beamten nach Dienstaltersstufen gemäß §§ 27, 28 des Bundesbesoldungsgesetzes verstößt gegen Unionsrecht.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einem Kläger Recht gegeben, der gerügt hatte, seine Besoldung auf der Basis der Einstufung in vom
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