Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs – und die betriebliche Zuordnung des Arbeitnehmers

Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der festen Einrichtung erbringt. Fahrten

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Verkehrsunfall

Unfall mit Firmenfahrzeug – wer haftet?

Unfälle passieren, nicht nur mit dem Privatwagen, auch mit dem Firmenfahrzeug. Bei der Schadensregulierung kommt es darauf an, ob der Fahrer privat unterwegs war oder sich auf Dienstfahrt befand. Auch eventuell fahrlässiges Verhalten spielt eine Rolle, ebenso wie schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Angelegenheit ist rechtlich komplex, es

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Der Dienstwagen des Außendienstmitarbeiters – und die unerlaubte private Nutzung

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte jetzt die Kündigungsschutzklage eines Außendienstmitarbeiters Erfolg, der als Energieanlagenelektroniker im Bereich der Stromzählermontage bei einer Stromnetzbetreiberin beschäftigt war. Der Energieanlagenelektroniker ist aufgrund tariflicher Vorschriften ordentlich unkündbar. Für seine Tätigkeit hatte die Arbeitgeberin dem Außendienstmitarbeiter ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, dessen private Nutzung sie untersagt hatte.

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Taxi

Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe

Auch die Privatnutzung von Taxen unterfällt dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Listenpreis i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte. Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen

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Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

Aufgrund der Abführung der auf die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen entfallenden Steuern erwirbt die Arbeitgeberin gegen den Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, mit dem sie wirksam

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Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1%-Regelung („Nutzungspauschale“), sondern nach

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Das falsch betankte Dienstfahrzeug

Ein Dienstherr ist nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen. Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (z.B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die

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Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten – und das Leasingfahrzeug des Arbeitnehmers

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis

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Der Fahrzeugbrand während der unerlaubten Privatfahrt

Tritt bei einem zugeteilten Dienstfahrzeug der Bundeswehr während einer unerlaubten Privatfahrt ein Schaden auf, muss der Soldat den entstandenen Schaden ersetzen. Ein Brandanschlag auf das Fahrzeug ist nicht unvorhersehbar oder komplett unwahrscheinlich, wenn es bekanntermaßen an dem Ort seit mehreren Jahren häufig zu Autobrandstiftungen – vermehrt an Behördenfahrzeugen – gekommen

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Kraftfahrzeuge im notwendigen Betriebsvermögen

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gilt für die Bewertung der Privatnutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Kfz des Betriebsvermögens; sie betrifft nicht die private Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht zum Betriebsvermögen gehört. Während ein Grundstück steuerrechtlich in mehrere Wirtschaftsgüter zerfallen

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Der Leasingvertrag als Geschäftsgeheimnis

Ein Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters unterliegt dem Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Fahrzeug – Firma. Der Zugang zu Geschäftsgeheimnissen hängt nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz von der Einwilligung der betroffenen Firma ab. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall über Zugang zum Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters der Stadt

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Absenkung der betrieblichen PKW-Nutzung

Ein PKW wird nicht dadurch aus dem Betriebsvermögen entnommen, dass der Anteil der betrieblichen Nutzung auf unter 10 % sinkt. Vermindert sich der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Kfz, das dem gewillkürten Betriebsvermögen eines Unternehmens in einem früheren Veranlagungszeitraum wegen einer mehr als 10 %igen betrieblichen Nutzung zugeordnet wurde, in

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Fah­ren ohne Fahr­er­laub­nis wäh­rend des Diens­tes

Beim Fah­ren ohne Fahr­er­laub­nis wäh­rend des Diens­tes ist Aus­gangs­punkt der Zu­mes­sungs­er­wä­gun­gen eine Her­ab­set­zung im Dienst­grad je­den­falls dann, wenn dies unter In­an­spruch­nah­me von Dienst­fahr­zeu­gen er­folg­te und nicht ver­ein­zelt ge­schah. Zum Komplex Fahren ohne Fahrerlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass bei einer – lediglich – erstmaligen und – zudem – nur

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Rabatt bei der 1%-Regelung

Der geldwerte Vorteil für das dem Arbeitnehmer überlassene betriebliche Kraftfahrzeug bemisst sich nach der 1 % Regelung auf der Grundlage des inländischen Bruttolistenpreises. Vom Händler gewährte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG neben Gehältern, Löhnen, Gratifikationen, Tantiemen und

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Dienstwagen und Arbeitsunfähigkeit

Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 iVm. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten

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Bundesfinanzhof (BFH)

Private Nutzung von Vorführwagen

Die private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses ist als geldwerter Vorteil einnahmenerhöhend zu erfassen. In einem jetzt vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte der Mitarbeiter eines Autohauses dessen Vorführwagen für private Fahrten und insbesondere auch für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Autohaus genutzt. In dem

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Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellem Urteil entschieden hat, zu Arbeitslohn und nicht etwa zu einer verdeckte Gewinnausschüttung. Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur

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Bundesfinanzhof

Privatnutzung eines Firmenwagens – Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. April 2009 –

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Der Firmenwagen in der Gehaltspfändung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts stellt die Privatnutzung eines Firmenwagens keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850 a ZPO dar. Stattdessen ist bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs

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Zur Privatnutzung ungeeignete Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass von der sog. 1 %-Regelung solche Fahrzeuge auszunehmen sind, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung für private Zwecke nicht geeignet sind. Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt regelmäßig

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Jahressteuergesetz 2009

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute morgen den Entwurf des Jahressteuergesetzes gebilligt, so dass der Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag abschließend beraten werden kann. Zuvor waren aber noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen worden. So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war

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Betriebsausgabenabzug für Dienstfahrzeug trotz 1%-Regelung

Ein Betriebsausgabenabzug für Dienstfahrzeug ist neben der pauschalen Ermittlung des Wertes der Nutzungsentnahme möglich. Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten, so hat er den sich daraus ergebenden Nutzungsvorteil als Teil seiner Einkünfte zu versteuern, und zwar – sofern er nicht ein Fahrtenbuch führt, alle Fahrzeugkosten einzeln in

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