Der Bundesgerichtshof hat ein Strafurteil gegen einen Polizeibeamten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten teilweise aufgehoben:
Das Landgericht Lübeck hat den Angeklagten unter anderem wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen, wegen unerlaubten Verarbeitens personenbezogener Daten
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