Staatsangehoerigkeitsausweis

Reichsbürger bei der Bundeswehr – und die Dienstgradherabsetzung

Verhaltensweisen eines Soldaten, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, sind im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden. In dem hier letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Disziplinarvergehen stand in tatsächlicher Hinsicht  fest, dass der Soldat am 27.07.2016 beim für ihn zuständigen Landkreis einen „Antrag

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Bundesverwaltungsgericht

„Notenverbesserung“ an der Hochschule der Bundeswehr

Ver­sucht ein Of­fi­zier an einer Hoch­schu­le der Bun­des­wehr durch ein Ur­kunds­de­likt eine No­ten­ver­bes­se­rung zu er­schlei­chen, ist Aus­gangs­punkt der Zu­mes­sungs­er­wä­gun­gen die Her­ab­set­zung im Dienst­grad. Wenn ein schuldhaftes Dienstvergehen festgestellt werden sollte, stände einer Kürzung des Ruhegehaltes nach § 58 Abs. 2 Nr. 1 WDO die Vorschrift des § 16 Abs. 1

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Unteroffiziere misshandeln Untergebenen

Ein Vorgesetzter bei der die ihm untergebenen Soldaten entwürdigend behandelt, muss mit disziplinarrechtlichen Sanktionen rechnen bis hin zu einer Herabstufung um mehrere Dienstgrade. So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall zweier Unteroffiziere. Auf einem Schiff der Marine hatten die beiden Unteroffiziere im Dienstgrad eines Maats bzw. Obermaats

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