§ 82a Abs. 1 Satz 1 LBG NRW – wonach dann, wenn ein Dritter „durch rechtskräftiges Endurteil eines deutschen Gerichts“ zur Zahlung von Schmerzensgeld an einen Beamten verurteilt worden ist, der Dienstherr diese Zahlung auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen kann – gilt weder direkt noch analog für die Titulierung
LesenSchlagwort: Dienstherr
Beamtenbesoldung – und die Ausgleichszulage nach Dienstherrnwechsel
Die Regelung über die Ausgleichszulage nach § 4 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgRefÜG) ist nicht als dynamische Rechtsstandswahrung, sondern lediglich dahingehend auszulegen, dass sie betragsmäßig den Besitzstand des Beamten im Zeitpunkt seines Übertritts zum neuen Dienstherrn wahrt, wie jetzt das
LesenRichterliche Unabhängigkeit – und das Weisungsrecht des Dienstherrn
Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr nicht befugt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wehrten sich Richter gegen die Weisung des Präsidenten des Amtsgerichts, Anhörungen im Zuge ihrer Tätigkeit als Ermittlungsrichter in einer „Nebenstelle des Amtsgerichts“ im Polizeipräsidium durchzuführen. Diese Weisung stellt eine Maßnahme der Dienstaufsicht
LesenWenn der Zollhund in die Wohnung macht
Für den Schaden, den ein Zollhund im Haus seines Hundeführers verursacht hat, kann der Zollbeamte keinen Schadensersatz verlangen, da der Hund vorübergehend in der Wohnung und nicht wie vorgeschrieben im Zwinger gehalten worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Zollbeamten
LesenÜberleitung von Landesbeamten in der Versorgungsverwaltung und Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Die Beamten, die im Zuge der Kommunalisierung der Versorgungs- und der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2008 insbesondere auf kommunale Körperschaften übergeleitet werden sollten, sind Bedienstete des Landes geblieben, die durch ein Landesgesetz erfolgte Überleitung auf die kommunalen Körperschaften ist unwirksam. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Durch Landesgesetz
LesenVersorgungsverwaltung NRW – und ihre Beamten
Vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten jetzt Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen ihren Wechsel in die Kommunalverwaltung Erfolg. Die Beamten der früheren Versorgungsämter sind nicht auf Kreise, kreisfreie Städte und die Landschaftsverbände übergegangen, die seit der Auflösung der elf nordrhein-westfälischen Versorgungsämter zum 1.
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