Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

Die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ermessensfehlerhaft.

Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich. Ihre Datengrundlage ermitteln die Statistischen Landesämter

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Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

Bei der Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik ist ein systematischer Austausch der Auskunftspflichtigen in den jeweiligen Ziehungsschichten nur erforderlich, soweit dies stichprobenmethodisch vertretbar ist. Andernfalls ist die zuständige Behörde im Rahmen ihres Auswahlermessens nicht gehindert, Totalschichten ohne entsprechende Rotationsmöglichkeit zu bilden.

§

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Statistische Auskunftspflichten für Rechtsanwälte

Obwohl sie von 2000 bis 2007 jährlich dem Statistischen Landesamt zu Statistikzwecken Auskunft erteilen musste, muss eine rheinhessische Rechtsanwaltsgemeinschaft auch dem Auskunftsverlangen des Landesamts im Rahmen der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2008 (Dienstleistungsstatistik) nachkommen. Ihren Antrag, den Sofortvollzug des Auskunftsverlangens auszusetzen,

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