Bundeswehr

Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

Den Beurteilungsvorschriften der Bundeswehr fehlt die nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts erforderliche normative Grundlage. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Fragen des militärischen Beurteilungswesens im Soldatengesetz selbst regeln. Die einschlägigen Verordnungsbestimmungen (§§ 2, 3 SLV) und Verwaltungsvorschriften (Allgemeinen Regelungen A-1340/50 „Beurteilungen

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Dienstliche Beurteilungen im Konkurrentenstreit

Kommt es in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens auf einen Leistungsvergleich anhand von aktuellen dienstlichen Beurteilungen an, so müssen sich diese zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber auf im Wesentlichen gleiche Beurteilungszeiträume erstrecken.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen

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Die Suche nach einem Schulleiter

Die Besetzung einer Schulleiterstelle bei mehreren Bewerbern ist in erster Linie anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen zu entscheiden. Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zweier Bewerber ist nicht gegeben, wenn die Beurteilung des einen Bewerbers einen

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Widersprüchliche Beurteilungsbescheide

Die Erteilung zweier sich widersprechender dienstlicher Beurteilungen eines Stellenbewerbers innerhalb von zwei Wochen rechtfertigen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe einem Eilantrag stattgegeben, der auf die Freihaltung der Rektorenstelle an der Realschule

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Konkurrenzkampf bei Dienstpostenbesetzung des BND

Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Dienstposten behördenintern auszuschreiben und über die Besetzung nach Leistungskriterien zu entscheiden, hält sich im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kommt dem Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung beim Leistungsvergleich maßgebendes Gewicht zu. Ein

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Dienstliche Beurteilung im Auswahlverfahren

Dienstliche Beurteilungen, die dem Eignungs- und Leistungsvergleich im Rahmen einer Auswahlentscheidung für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens nach dem Grundsatz der Bestenauslese zugrundegelegt werden, müssen hinreichend aktuell sein. Eine Beurteilung, die im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung rund sechseinhalb Jahre alt ist

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