Der dienstliche Wohnsitz eines Polizeibeamten

Grundsätzlich verbleibt der dienstliche Wohnsitz im Fall der Abordnung am Ort der Stammdienststelle.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall eines Polizeihauptkommissars, der sich über den dienstlichen Wohnsitz mit der Bundespolizeidirektion Stuttgart streitet. Die Bundespolizeidirektion Stuttgart

Artikel lesen