Ein Skiausflug ist keine Dienstreise. Daher kann auch ein beim Skifahren erlittener Beinbruch nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Das Sozialgericht Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers abgewiesen, der die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung begehrte. Der
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