Der Wegfall der bundespersonalvertretungsrechtlichen Fiktion eines Dienststellenteils als Dienststelle bewirkt die Beendigung der Amtszeit der dort gewählten Schwerbehindertenvertretung. Grundsätzlich endet die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung nach § 177 Abs. 7 Satz 1 SGB IX mit Ablauf von vier Jahren. Vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung, wenn diese
LesenSchlagwort: Dienststelle
Organstreitverfahren gegen die Dienststellenleitung – und die begrenzten Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein Fall aus dem Bundesnachrichtendienst zugrunde: Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND), beanstandete
LesenVerlegung der Dienststelle – und die Erstattung der Fahrtkosten
Ändert sich für einen im bayerischen Landesdienst stehenden Angestellten der Dienstort infolge der Verlegung der bisherigen Dienststelle, ist unter den weiteren in Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (BayUKG) genannten Voraussetzungen von der Zusage einer Umzugskostenvergütung iSd. Art. 3 Abs. 1 Satz
LesenDas freigestellte Personalratsmitglied – und seine Eingliederung in eine Dienststelle
Die Eingliederung des Beamten in seine Dienststelle wird durch die Freistellung von der Dienstleistung als Mitglied einer Personalvertretung nicht aufgehoben. Weil die jeweilige Freistellung nur für bestimmte Wahlperioden ausgesprochen wird und damit (strukturell) nur zu einer vorübergehenden Abwesenheit führt, ist hierdurch die Eingliederung des Beamten in seine Dienststelle nicht aufgehoben.
LesenVerselbständigung eines Dienststellenteils – die Feuerwehr als Dienststelle
Für eine Verselbständigung (hier: nach § 8 Abs. 2 MBGSH) ist nicht erforderlich, dass der Leiter des Dienststellenteils über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügt. Der Bildung von Personalräten nach § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 MBGSH liegt der materielle Dienststellenbegriff zugrunde. Danach verlangt die Dienststelleneigenschaft, dass
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