Ein Polizeibeamter begeht dann ein schweres Dienstvergehen, wenn er während seiner Dienstunfähigkeit wegen Erkrankung nebenberuflich intensiv einer Tätigkeit nachgeht. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall einen Polizeibeamten aus dem Dienst des Landes Rheinland-Pfalz entfernt. Im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung einer Nebentätigkeit sowie im
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