Die Dienstunfähigkeit des Richters

Mit den Voraussetzungen einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung des Richters nach dem Landesrichtergesetz Sachsen-Anhalt hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 LRiG LSA ist

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Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden. Geboten ist eine Orientierung an der Besoldung für Vollzeitbeschäftigte. Allerdings darf der Normgeber

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Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besser besoldet werden als teilzeitbeschäftigte Beamte.

In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall ist die Klägerin, eine verbeamtete Lehrerin, begrenzt dienstfähig mit 60 %

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Die verweigerte ärztlichen Begutachtung und die dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten

Ist der Schluss von der Ver­wei­ge­rung einer im be­hörd­li­chen Ver­fah­ren an­ge­ord­ne­ten ärzt­li­chen Be­gut­ach­tung auf die dau­ern­de Dienst­un­fä­hig­keit eines Be­am­ten wegen der Rechts­wid­rig­keit der be­hörd­li­chen Un­ter­su­chungs­an­ord­nung nicht zu­läs­sig, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt die Frage der Dienst­un­fä­hig­keit des Be­tref­fen­den – be­zo­gen auf den

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Urlaubsabgeltung im Beamtenverhältnis

Zur Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub von vier Wochen ist solange § 11 BUrlG analog anzuwenden, wie keine gesetzliche Regelung besteht.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nach den gleichen Bedingungen wie unionsrechtlich gewährleisteter Mindesturlaub abzugelten.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

Ver­wei­gert ein Be­am­ter eine vom Dienst­herrn an­ge­ord­ne­te ärzt­li­che Un­ter­su­chung zur Klä­rung sei­ner Dienst­fä­hig­keit, so darf dies nur dann zu sei­nem Nach­teil ge­wer­tet wer­den, wenn die Un­ter­su­chungs­an­ord­nung recht­mä­ßig ist. Für die nach § 56 Abs. 1 oder § 208 Abs. 2

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Dienstfähigkeit eines Lehrers

Für die Frage der Dienstfähigkeit eines Lehrers kommt es nicht auf die für niedersächsische Beamte geltende, regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden an, sondern auf die in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegte Regelstundenzahl.

Kann ein Lehrer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung lediglich

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Der Finanzbeamte, der arbeiten will

Darf ein Dienstherr einen Beamten gegen dessen Willen pensionieren, weil der Arbeitsplatz für den Beamten zu stressig ist? Im Fall eines Düsseldorfer Finanzbeamten jedenfalls verneinte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dies und gab der Klage eines 60-jährigen Finanzbeamten statt, mit der dieser

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beamter ohne Urlaub

Ein (rheinland-pfälzischer Landes-)Beamter kann nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnte.

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall war der

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Polizisten haben steuerehrlich zu sein

Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen strafrechtlich verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der im Jahre 1962 geborene Beamte stand als Polizeikommissar im Dienst

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Unzumutbare Beamtenteilzeit

Ein nach dem Modell des „Sabbatjahres“ teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der

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