Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. In dem hier vom Verwaltungsgericht Freiburg entschiedenen Fall hatte eine Polizeibeamtin geklagt, die sich im März 2021 zur priorisierten Impfung gegen COVID-19 angemeldet hatte,
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