Ein während des Dienstes auftretender Körperschaden ist nicht als Dienstunfall anzuerkennen, wenn er wesentlich auf einer krankhaften Veranlagung beruht und ein alltägliches Ereignis die Beschwerden ebenso hätte auslösen können. Der bloße zeitliche Zusammenhang mit einer dienstlichen Belastung genügt nicht.
Fußschmerzen,
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