Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall ermöglichte die Arbeitgeberin ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 € anzumieten.
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