Geldscheine

Die Teilzeitbeschäftigung eines Postbeamten – und die ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; bei Versetzung in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich versorgungsrechtlich irrelevant.

Im Versorgungsrecht ist die Rechtslage maßgeblich, die

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Die Versorgung ehemaliger Landräte

Die Entscheidung, ob Ausbildungszeiten eines kommunalen Wahlbeamten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden, kann nicht „nach Haushaltslage“ entschieden werden.

So muss der Kreis Recklinghausen nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erneut über die Anerkennung von Ausbildungszeiten und Berufszeiten seines ehemaligen

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