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Die ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Berufssoldaten – und die doppelte Anrechnung einer besonderen Auslandsverwendung

Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind.  Gemäß der durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 eingeführten Regelung des § 25

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Rüstzeiten von Polizisten – und der Zeitausgleich

Nordrhein-westfälische Polizisten, die vor dem Jahr 2017 entgegen der damals bestehenden Erlasslage ihre Ausrüstung bereits vor Beginn der Dienstschicht aufgenommen und erst nach Beendigung der Dienstschicht wieder abgelegt haben, können hierfür keinen Zeitausgleich erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage mehrerer Polizeibeamter entschieden, die im Dienste des

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Gleichbehandlung bei der Betriebsrente – und der Ausscheidenszeitpunkt

Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Anwärtern eine Zäsur und sind deshalb sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen. Dies gilt dann nicht, wenn der Arbeitgeber trotz Kündigung der Versorgungsordnung dieselbe in vollem

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Betriebliche Altersversorgung – und die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

Die Berechnung des Ruhegelds unter Berücksichtigung eines auf die gesamte anrechenbare Dienstzeit zu ermittelnden Beschäftigungsgrads bei gleichzeitiger Höchstbegrenzung der Steigerungsbeträge auf 25 anrechenbare Dienstjahre entspricht dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG normierten Pro-rata-temporis-Grundsatz. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der

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Die Ausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung mit der Folge ersetzt, dass sie nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann, bestimmt sich nach den laufbahnrechtlichen

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Berücksichtigung der Studienzeiten beim Altersgeld

Ausbildungszeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses sind bei der Ermittlung der altersgeldfähigen Dienstzeit nicht zu berücksichtigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in dem hier vorliegenden Fall eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin vom beklagten Land begehrte, dass bei ihrem Anspruch auf Altersgeld auch die Zeit ihres Jurastudiums als altersgeldfähige

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Lehrers

Als ruhegehaltsfähige Dienstzeit kann nicht eine Tätigkeit angerechnet werden, die zwar an einer Schule geleistet wurde – die aber gerade nicht der Tätigkeit eines Lehrers entspricht. Zu fordern ist vielmehr eine hauptberufliche pädagogische Tätigkeit als Lehrkraft, d.h. eine überwiegende Unterrichtstätigkeit als Voraussetzung der Anrechnung. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover

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Überstunden abfeiern ist kein Grund für Dienstzeitverlängerung

Der Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf erhält keine Dienstzeitverlängerung. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen diesbezüglichen Eilantrag des Leiters des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf abgelehnt. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der Antragsteller ein Hinausschieben seines zum Ablauf des 31. Oktober 2011 bevorstehenden Eintritts in den Ruhestand

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Die Versorgung ehemaliger Landräte

Die Entscheidung, ob Ausbildungszeiten eines kommunalen Wahlbeamten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden, kann nicht „nach Haushaltslage“ entschieden werden. So muss der Kreis Recklinghausen nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erneut über die Anerkennung von Ausbildungszeiten und Berufszeiten seines ehemaligen Landrats entscheiden. Von der Entscheidung hängt es ab, ob der

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