Altes Muster – genervter Bundesgerichtshof: Ein im Rahmen der Diesel-Affäre besonders betroffener deutscher Automobilkonzern hat es bisher immer geschafft, ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden, indem er kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem BGH dem klagenden Autokäufer ein Vergleichsangebot machte, das
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