Audi

Die Haftung des Motorenherstellers in Dieselfällen

Ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, haftet Käufern der vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit

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Lenkrad

Formularmäßige Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Autokäufers an die Finanzierungsbank

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und auch dann unwirksam ist, wenn der Käufer nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Auspuff

Das "Thermofenster" beim Dieselwagen – und der Differenzschaden

Der Bundesgerichtshof hat in drei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schadensersatz in „Thermofenster“-Fällen umgesetzt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in „Dieselverfahren“ den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können: Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Autokäufer die Berufungsurteile in

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Mercedes GLC

Der finanzierte Diesel-Kauf – und formularmäßig abgetretenen Schadensersatzansprüche

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer (Auto-)Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst auch Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und ist daher unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt ein Autoherstellerin die beklagte Fahrzeugherstellerin

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Lenkrad

Dieselfahrzeuge – und die unzulässige Abschaltvorrichtung

Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet

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OLG Naumburg

Überspannte Substantiierungsanforderungen – und der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit einer Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substantiierungsanforderungen hinsichtlich des zur Darlegung einer Arglist des Verkäufers eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gehaltenen Vortrags zur Prüfstandsbezogenheit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zu befassen. Eine Partei ist nicht

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VW Volkswagen

Vorteilsausgleichung und Annahmeverzug in Dieselfällen

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Konkret ging es diesmal um Fragen der Vorteilsausgleich und des Annahmeverzugs: In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Autokäuferin die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen

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VW Touran

Der gekaufte Diesel-PKW – und das nicht ausgeübte Rückgaberecht

Die Nichtausübung eines verbrieften Rückgaberechts stellt in einem sogenannten „Dieselfall“ den für die Erwerbskausalität geltenden Erfahrungssatz nicht in Frage, dass der Geschädigte in Kenntnis sämtlicher Umstände und mit Rücksicht auf das damit einhergehende Stilllegungsrisiko das mit einer Umschaltlogik versehene Fahrzeug nicht gekauft hätte. Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf den

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VW Transporter

Dieselskandal – und die Deliktszinsen

Mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall, konkret mit der Frage der Deliktszinsen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Brandenburg: Der Autokäufer nimmt die beklagte Herstellerin des von ihm am 28.10.2011 von

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VW Caddy Maxi

Restschadensersatz in Dieselfällen – und der Brutto-Händlereinkaufspreis als Berechnungsgrundlage

Ausgangspunkt der Berechnung des Anspruchs aus § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich der der Autoherstellerin zugeflossene Brutto-Händlereinkaufspreis. Denn regelmäßig ist die gesetzliche Umsatzsteuer untrennbarer Bestandteil der zivilrechtlich geschuldeten Leistung. Anderes hat das Berufungsgericht im Verhältnis der Autoherstellerin zum Händler nicht festgestellt. Der Brutto-Händlereinkaufspreis entspricht damit

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VW Golf Plus

Thermofenster – und die Klagebefugnis der Umweltschutzvereinigungen

Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen

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VW Volkswagen

Restschadensersatz in Dieselfällen – und der Vorteilsausgleich

Aktuell musste sich der Bundesgerichtshof mit der Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt ein Autokäufer die Volkswagen AG als Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

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Audi

Unternehmensinterne Vorgänge – und die sekundäre Darlegungslast in Dieselfällen

Mit der sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall erwarb die Autokäuferin mit Kaufvertrag vom 10.08.2012 von der B. GmbH

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Audi

Klageänderung in der Revisionsinstanz – oder: Feststellungs- oder Leistungsklage in Dieselfällen

Mit der Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es um den Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage in einem sogenannten „Dieselfall“: Im zugrunde liegenden Fall hat der klagende Käufer in den Tatsacheninstanzen im Wesentlichen vorgetragen, das Fahrzeug sei von dem Dieselskandal betroffen.

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VW Volkswagen

Verjährung des Schadensersatzanspruchs in Dieselfällen

Mit der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und dabei eine Verjährung der Schadensersatzansprüche mit dem Jahresende 2019 im Grundsatz bestätigt: Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch nach §§

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VW Volkswagen

Der Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof

Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Da eine solche Vertragswidrigkeit des Fahrzeugs nicht geringfügig ist, ist die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies entschied der Gerichtshof der

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VW Tiguan

Dieselskandal – und der Restschadensersatz in EU-Reimportfällen

Unter welchen Voraussetzungen besteht bei EU-Reimporten im sogenannten Dieselskandal ein Restschadensersatz? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Schwaben: Der Autokäufer nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch. Er bestellte am 13.08.2014 bei einem deutschen

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Dieselskandal – und die Haftung des Automobilherstellers

Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof jetzt erneut Stellung genommen: Ob ein Verhalten sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB ist, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt.  Die Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Thermofenster stellt keine vorsätzliche

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Mercedes-Benz C300

Dieselskandal – und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf

Zur Verjährung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche in einem sogenannten Dieselfall hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen. Dem zugrunde lag ein Gebrauchtwagenkauf, bei dem das zum Abschluss des Kaufvertrags verwendete Bestellformular folgende Klausel enthielt:  „Bei Vorführ- und Geschäftsfahrzeugen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Sachmängel – in Abänderung der in Ziffer –

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Autohaus

Dieselskandal – und die Verneinung der Sittenwidrigkeit

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein der Umstand, dass die Abgasrückführung durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems bei bestimmten Außentemperaturen reduziert (und möglicherweise ganz abgeschaltet) wird, nicht aus, um dem Verhalten der für die Autohändlerin handelnden Personen ein sittenwidriges Gepräge zu geben. Dabei kann zugunsten des Autokäufers in

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Audi A6 50 TDI quattro

Dieselskandal – und die Vorteilsausgleichung beim Autoleasing

Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen. Der Wertverlust des Fahrzeugs während der Leasingzeit ist kein geeigneter Maßstab zur Bemessung des Nutzungsvorteils. Nach den im Bereich des Schadensersatzrechts entwickelten, auf dem Grundsatz von Treu

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Skoda

Dieselskandal, Modellwechsel – und der Anspruch auf Ersatzlieferung

Der Tatrichter darf bei einem auf Ersatzlieferung gerichteten Nacherfüllungsbegehren nicht offenlassen, ob das bei Vertragsschluss maßgebliche Fahrzeugmodell noch hergestellt wird und damit ein dem Kaufgegenstand vollständig entsprechendes (mangelfreies) Neufahrzeug noch verfügbar ist oder nicht. Denn im erstgenannten Fall ist bei der die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien in den Blick nehmenden

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Audi

Dieselskandal – und die deliktische Haftung des Motorenherstellers

Deliktszinsen, Annahmeverzug, Verjährung: Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Oldenburgischen: Der klagende Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Motorenhersteller wegen Verwendung einer unzulässigen

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VW Golf Sportsvan

Dieselskandal – und die Berechnung der Nutzungsentschädigung

Bei der Schätzung der auf den Schadensersatzanspruch im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Nutzungsentschädigung findet die lineare Methode auch Anwendung bei unterdurch-schnittlicher Nutzung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. In dem hier vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall wandte sich der Autokäufer gegen den erstinstanzlich durch das Landgericht Braunschweig vorgenommenen Abzug einer Nutzungsentschädigung i.H.v. pauschal

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VW Volkswagen

Dieselskandal – und die haftungsbegründende Kausalität

Um den Erfahrungssatz, dass ein Käufer bei Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder untersagung vom Fahrzeugerwerb abgesehen hätte, im konkreten Einzelfall zu entkräften, bedarf es auf die konkrete Kaufentscheidung bezogenen Vortrages; allgemeine Erwägungen reichen nicht aus. In dem hier vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall hat erstinstanzlich das Landgericht dem klagenden Autokäufer einen

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VW Volkswagen

Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen in Dieselfällen

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit Schadensersatzansprüchen wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines Dieselfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt der Verfahren stand wiederum die Frage der bei der deliktischen Vorteilsausgleichung vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils des Leasingnehmers. In den drei jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren nahm die jeweilige Leasingnehmerin die beklagte Volkswagen AG

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Berufungsbegründung in „Dieselfällen“

Mit den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall nimmt der Käufer die Fahrzeug- und Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Zusammenhang mit der Abgasrückführung in Anspruch. Er erwarb im Oktober 2012 von einem

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Audi

Dieselskandal – und die Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

Mit dem Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, kann der Gebrauchtwagenkäufer sein Feststellungsinteresse nicht stützen, wenn er sich nicht für die Geltendmachung

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VW Volkswagen

Dieselskandal – und der Autokauf nach dem 22. September 2015

Bei einem nach dem 22.09.2015 gekauften Diesel-PKW kann der Schadensersatzanspruch des Autokäufers gegen die Volkswagen AG nicht mehr auf den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung gestützt werden. Auf dieser Grundlage ist das in der Entwicklung und dem Inverkehrbringen des Motors EA189 liegende Verhalten der Autoherstellerin gegenüber dem Autokäufer bei der gebotenen

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VW Golf Sportsvan

Dieselskandal – und der Streitgegenstand der Schadensersatzklage

Leitet ein Fahrzeugkäufer sein Schadensersatzbegehren in einem sog. Dieselfall zusätzlich aus einer vertraglichen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Aufspielen des Software-Updates ab, handelt es sich gegenüber dem ursprünglichen Fahrzeugerwerb um einen anderen Klagegrund und damit um einen anderen Streitgegenstand. Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Autokäufers. Will er einen

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VW Volkswagen

Schadensersatzansprüche in Dieselfällen – und das Feststellungsinteresse

Mit dem Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, kann der Autokäufer sein Feststellungsinteresse nicht stützen, wenn er sich nicht für die Geltendmachung

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VW Volkswagen

Dieselskandal – und der Ersatz zukünftiger Schäden

Mit den Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung bei einem Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und bejahte das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse des Autokäufers. Dieses ergibt sich für den Bundesgerichtshof daraus, dass die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Wenn eine

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Audi

Dieselskandal – und die möglicherweise unzureichende Umsetzung europäischen Rechts

Dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs stehen keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zu. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem Münsterland. Der Autokäufer erwarb am 12. September 2014 einen gebrauchten Audi

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Audi Q2

Rückabwicklung eines Kfz-Leasingvertrages – und die Nutzungsentschädigung

Ist ein Leasingvertrag über ein Auto rückabzuwickeln, steht dem Leasingnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Demgegenüber kann der Leasinggeber, also derjenige der das Auto zur Verfügung gestellt hat, Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer verlangen. In dem hier vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Rechtsstreit erreichte die

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Audi

Dieselskandal – und der Rücktritt vom Kaufvertrag

Mit der Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des Rücktritts von einem Kaufvertrag bezüglich eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Bonn, in dem das vom Autokäufer erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe eine

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