In Niedersachsen muss auf die DIN 4109 in der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes nicht hingewiesen werden, weil diese im Nds.Ministerialblatt vollständig abgedruckt ist. Nach § 83 Abs. 1 NBauO n.F. (inhaltsgleich mit § 96 Abs. 1 NBauO a.F.) können Regeln der Technik als Technische Baubestimmungen im Nds. Ministerialblatt bekannt gemacht werden. Sie sind dann gemäß
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