Erfüllt ein angestellter Lehrer, der nach § 12 Abs. 1 TV-L idF des § 3 TV EntgO-L iVm. der Anlage zum TV EntgO-L zu besolden ist, mit seinem in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Hochschulabschluss noch nicht die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, so unterfällt er
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