Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Erst mit der Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Aufbaukonto hat die Arbeitnehmerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach
LesenSchlagwort: Direktzusage
Versorgungsausgleichsverfahren – und die Beschwerde des Versorgungsträgers
In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. Gemäß § 10 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist. Für Vereinigungen sowie für Behörden handeln ihre gesetzlichen Vertreter und Vorstände (§ 9
LesenUnterstützungskassenzusage – und die Erdienensdauer
Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage in
LesenBetriebliche Direktzusage im Versorgungsausgleich – und die Berechnung des Barwerts
Für den Bundesgerichtshof begegnet es aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB iVm §§ 1 Satz 2, 6 RückAbzinsV heranzieht; es ist nicht geboten, diesen Zinssatz nur
LesenVersorgungsausgleich – und der Barwert der Direktzusage
Für den Bundesgerichtshof begegnet es aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB iVm §§ 1 Satz 2, 6 Rück-AbzinsV heranzieht. Nach § 5 Abs. 1 VersAusglG berechnet
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