DJ

Corona – und die Diskotheken

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen die Schließung von Diskotheken richten. Nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung des Landes sind der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private

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DJ Mischpult

Tanzverbot in Berliner Clubs

Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Discotheken hat nach zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand.

Nach der aktuellen Vierten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen im Land Berlin Tanzlustbarkeiten und

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DJ Mischpult

Tanzen in Berlin

 Das in Berlin noch geltende ausnahmslose Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich geimpfter und genesener Personen zu beanstanden.

Die Antragstellerin betreibt eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie wendet sich mit

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DJ

Corona – und dieDiskotheken-Schließung

Die Betriebsuntersagung für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschied, voraussichtlich rechtmäßig.

Die Antragstellerin betreibt in der Rechtsform der KG

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Diskotheken und der Bebauungsplan

Trifft eine Gemeinde im Rahmen eines zur Behebung von Fehlern eines Bebauungsplans durchgeführten ergänzenden Verfahrens auch hinsichtlich einer anderen inhaltsgleichen Festsetzung dieses Bebauungsplans eine neue Abwägungsentscheidung, wird die Frist für einen Normenkontrollantrag auch insoweit erneut in Lauf gesetzt.

Will eine

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Tanzkartensteuer

Eine Vergnügungssteuer in Form der Kartensteuer kann für die Durchführung von Tanzveranstaltungen nicht erhoben werden, wenn anstelle von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen lediglich Stempelabdrucke auf die Hand oder den Arm vergeben werden.

Diese Auffassung vertrat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in

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