Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen die Schließung von Diskotheken richten. Nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung des Landes sind der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private
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