Die in § 82 Satz 2 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) bzw. § 165 Satz 3 SGB IX (in der ab dem 1.01.2018 geltenden Fassung) bestimmte Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers, schwerbehinderte Stellenbewerber/innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, mit denen kein individueller Anspruch bzw. kein
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