Kundenkarten

Rabatt nur über die Kundenkarte!

Rabattaktionen über eine Kundenkarte stellen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar.

So hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband

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DHL

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten – und die Korrekturkompetenz der Tarifparteien

Den Tarifvertragsparteien kommt auch im Anwendungsbereich gestaltungsoffenen Unionsrechts keine primäre Korrekturkompetenz zu, wenn eine Tarifnorm gegen ein unionsrechtlich überformtes Diskriminierungsverbot verstößt.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Stufenzuordnung des Klägers. Der Kläger ist

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Uhr

Überstundenzuschläge – und die tarifvertragliche Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs.

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Schwerbehindertenausweis

Kein Merkzeichen „RF“ trotz Behinderung?

Die Allgemeinheit hat krankheitsbedingte Störungen von behinderten Personen hinzunehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken. Das Merkzeichen „RF“ steht auch besonders empfindsamen Behinderten nicht allein deshalb zu, weil sie die Öffentlichkeit um ihrer Mitmenschen willen meiden.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht

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LGBT

Nur „Herr“ oder „Frau“

Ist für die Online-Buchung einer Fahrkarte zwingend die Anrede „Frau“ oder „Herr“ zu wählen und eine geschlechtsneutrale Alternative fehlt, kann das zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier

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Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Das Land Berlin kann sich nicht auf die in § 2 Berliner Neutralitätsgesetz getroffene Regelung berufen, wonach es Lehrkräften unter anderem untersagt ist, innerhalb des Dienstes auffallende religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke und damit auch ein sog. islamisches Kopftuch zu

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