Wer als Polizeibeamtin bei einem Schusswechsel den Einsatzort und die unter Beschuss geratenen Kollegen verlässt, muss mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechnen.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Münster zwei Polizistinnen wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Beamtinnen
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