Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden hat, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren erteilen. Der Kxläger, ein Journalist, beansprucht von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Auskunft zu einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren, das gegen einen ehemaligen Referatsleiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geführt wurde. Dem Beamten
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