Die beim Verwaltungsgericht Wiesbaden angesiedelte Disziplinarkammer für das Land Hessen hat einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Nordhessen aus dem Beamtenverhältnis entfernt, de sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht hatte. Eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses sei daher nicht
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